02.12.2025
Die Übergangsamtszeit vom 1. Januar 2025 bis 31. Juli 2026 in den Verbandsorganen begründet sich mit der Totalrevision des Organisationsreglements. Die Vorlage wird voraussichtlich am DI, 2. Dezember 2025 der AV zum Beschluss unterbreitet.
Über die zukünftige Organisationsform des Gemeindeverbands Kirchberg aufgrund den durchgeführten Auslagerungen der Zivilschutzorganisation sowie der Führung des ehemaligen Seniorenzentrums Emme per Ende 2024, soll im Rahmen des Geschäfts "Totalrevision OgR GVK" an der Abgeordnetenversammlung (AV) vom DI, 2. Dezember 2025 Beschluss gefasst werden.
Die Totalrevision des Organisationsreglements ist durch den Verbandsrat bearbeitet worden. Die Vorprüfungsanstwort des zuständigen Amtes für Gemeinden und Raumordnung ist zeitnah erfolgt.
An der Orientierungsversammlungen vom MO, 1. September 2025 sind die Abgeordneten und Gemeinderäte der Verbandsgemeinden das erarbeitete zukünftige Organisationsreglement 2026 eingehend informiert worden.
Die Gemeinderäte der Verbandsgemeinden werden bis Mitte Oktober 2025 zum vorliegenden Entwurf Stellung nehmen können. Aufgrund der Rückmeldungen wird der Verbandsrat zu diesem Zeitpunkt entscheiden, ob das Geschäft, wie vorgesehen, in die Traktandenliste für die AV vom 2. Dezember 2025 integriert werden kann.
Aufgrund dieses Geschäfts erfolgten die Wahlen der Verbandsorgane in der laufenden Legislaturperiode 2025-2028 vorerst für die Zeitspanne vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Juli 2026.