Absenzen und Dispensationen

Abmelden vom Unterricht
Die Eltern erfassen alle Absenzen über KLAPP. Die Lehrpersonen bestätigen den Erhalt von Absenzenmeldungen mit einem Symbol oder einer kurzen Nachricht.

Entschuldigte Absenzen (nach Direktionsverordnung für Absenzen und Dispensationen, Art. 2 und 3)
Absenzen Ihres Kindes gelten unter anderem aus den folgenden Gründen als entschuldigt: 
• Krankheit oder Unfall des Kindes
• Krankheit oder Todesfall in der Familie
• Wohnungswechsel
• Arzt- und Zahnarzttermine
Arzt- und Zahnarzttermine sind nach Möglichkeit ausserhalb der Schulzeit zu vereinbaren.

Fünf freie Halbtage:
Die fünf Halbtage können ohne Angabe eines Grundes frei gewählt werden. Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag per KLAPP über die geplante Abwesenheit zu informieren. Wenn die Orientierung aus zeitlichen Gründen nur mündlich erfolgt, haben die Eltern den Bezug der Halbtage nachträglich zu bestätigen.
Das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schüler:innen.

Dispensationsgesuche
Dispensationsgesuche sind der Schulleitung spätestens vier Wochen vor Abwesenheitsbeginn per E-Mail oder per Post schriftlich einzureichen. Die Schulleitung informiert schriftlich über den Entscheid.
Für die Schnupperlehren im 8. und 9. Schuljahr benützen Sie bitte das offizielle Formular der Schule. Das Formular kann bei den Klassenlehrpersonen bezogen oder auf der Website der Schule heruntergeladen werden.
Für verpassten Unterricht wegen Dispensationen wird kein Nachholunterricht erteilt. Die Eltern und die Schüler:innen sind verantwortlich, dass der Unterrichtsstoff nachgearbeitet wird.

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