Schulärztliche Untersuchung im 4. und 8. Schuljahr
Über diese obligatorischen Untersuchungen werden die Eltern und Schüler:innen der 4. und 8. Klassen vom Schulsekretariat frühzeitig und ausführlich informiert. Die Klassenlehrpersonen unterstützen die Schüler:innen beim Ausfüllen der Unterlagen und helfen bei der Organisation mit.
Die Kosten für die Untersuchung durch den Schularzt trägt die Wohngemeinde. Nur allfällig durchgeführte Impfungen werden den Eltern in Rechnung gestellt.
• Untersuchungen/Impfungen beim privaten Hausarzt gehen zu Lasten der Eltern.
• Die oben erwähnten Unterlagen und Formulare finden Sie in der aktuellen Version. immer auch auf unserer Homepage zum Download.