Fünf freie Halbtage:
Die fünf Halbtage können ohne Angabe eines Grundes frei gewählt werden. Die Klassenlehrperson ist spätestens am Vortag per KLAPP über die geplante Abwesenheit zu informieren. Wenn die Orientierung aus zeitlichen Gründen nur mündlich erfolgt, haben die Eltern den Bezug der Halbtage nachträglich zu bestätigen.
Das Nacharbeiten des verpassten Unterrichtsstoffes liegt in der Verantwortung der Eltern bzw. der Schüler:innen.