Obligatorische zahnärztliche Kontrolle
Alle Schülerinnen und Schüler müssen jährlich eine zahnärztliche Kontrolle machen lassen. Die Kosten für diese obligatorischen Untersuchungen werden von den Wohngemeinden übernommen. Dafür muss die Kontrolluntersuchung aber jeweils bis zum 31. Dezember durchgeführt sein.
Ablauf:
1. Die Schüler/innen erhalten Anfang September vom Schulsekretariat alle nötigen Unterlagen (Merkblatt, Zahnarztliste, Bestätigungsformular Zahnarzt).
2. Die Eltern kontaktieren bis Ende September die Zahnärztin bzw. den Zahnarzt ihrer Wahl und vereinbaren einen Termin bis zum 31. Dezember.
3. Nach der Untersuchung füllen Zahnärztin/Zahnarzt die „Bestätigung für obligatorische zahnärztliche Kontrolle" aus.
4. Die Eltern leiten diese Bestätigung an die Klassenlehrperson weiter.
5. Die Zahnärztin / der Zahnarzt teilt den Eltern mit, ob eine Behandlung nötig ist. Auf Wunsch der Eltern wird diese dann durchgeführt, die Kosten für diese Zahnbehandlung tragen die Eltern.
Die Rechnungsstellung für die obligatorische Kontrolluntersuchung erfolgt durch die Zahnarztpraxis direkt an die Wohnsitzgemeinde der Schüler:innen.
Familien mit sehr niedrigem Einkommen oder sozialer Unterstützung können an die Einwohnergemeinde ein Gesuch um einen Beitrag an die Zahnbehandlungskosten stellen.
Die blaue Schulzahnpflegekarte bleibt beim Zahnarzt bzw. bei den Eltern der Schüler:innen.
Bitte helfen Sie als Eltern mit, dass die Kontrollen beim Zahnarzt rechtzeitig stattfinden und die Unterlagen zu uns gelangen. Vielen Dank.